Pauschalreisen: Bundesrichter stärken Rechte aus "Sicherungsschein"
Sie überwiesen, nachdem sie einen "Sicherungsschein" für Pauschalreisen erhalten hatten, jeweils 7400 Euro an den Reiseveranstalter. Anfang August 2009 teilte der Reiseveranstalter den Klägern mit, dass die Reise mangels Nachfrage ausfalle. ...
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